Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und Zubehör

Eventtechnik Augsburg, Markus Schuh | Robert-Koch-Str. 8, 86343 Königsbrunn | Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Veranstaltungstechnik, Equipment und Zubehör zwischen dem Vermieter (Eventtechnik Augsburg, Markus Schuh) und dem Mieter (Privat- oder Firmenkunde).

§ 2 Vertragsschluss

Die Website, der Katalog und die Merkliste stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Begründung abzulehnen.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Für Verbraucher: Preise inkl. 19 % MwSt. Für Unternehmer: Preise netto zzgl. Umsatzsteuer. Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB).

§ 4 Kaution

Für Verbraucher: Kaution 150 € (bei Mietwert über 500 €: 150 € + 10 % des Mietwerts). Die Kaution ist bei Abholung in bar zu entrichten. Nach vollständiger und unbeschädigter Rückgabe erfolgt die Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Eine Verrechnung mit Schadensersatzansprüchen ist zulässig. Für Firmenkunden entfällt die Kaution.

§ 5 Mietdauer

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe und endet mit vollständiger Rückgabe. Bis zu zwei Kalendertage gelten als ein Mietvorgang (z. B. Freitagabend abholen, Samstagabend feiern, Sonntagvormittag zurückgeben = 1 Grundmiete). Jeder weitere Kalendertag wird mit 20 € Tagespauschale auf den Gesamtauftrag berechnet. Verlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

§ 6 Lieferung und Aufbau

Lieferung und Abholung erfolgen gegen eine Zonenpauschale (bis 10 km: 66 €, bis 25 km: 95 €, bis 40 km: 149 €, bis 60 km: 199 €). Aufbau und Abbau vor Ort: 60 € Pauschale. Mieter stellt geeignete Voraussetzungen sicher (ausreichend Strom, Zugang, ggf. Genehmigungen).

§ 7 Übergabe und Rückgabe

Die Übergabe erfolgt mit Übergabeprotokoll. Mängel sind sofort oder spätestens 24 Stunden nach Entdeckung zu melden. Das Equipment ist vollständig, gereinigt und funktionsfähig inkl. aller Zubehörteile zurückzugeben.

Hussen und Textilien: müssen gereinigt zurückgegeben werden. Bei nicht entfernbaren Verschmutzungen (z. B. Rotwein, Kerzenruß) oder Beschädigungen wird der Neukaufwert in Rechnung gestellt.

§ 8 Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment sachgemäß zu nutzen, alle Sicherheitsnormen einzuhalten, es vor Schäden zu schützen und keine unerlaubten Veränderungen vorzunehmen. Eine Weitervermietung ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt. Schäden sind sofort unter Anfertigung von Fotos zu melden.

§ 9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden (Verlust, Beschädigung) während der Mietzeit unabhängig vom Verschulden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters vor. Schadensersatz bei Totalverlust: Wiederbeschaffungswert; bei Reparatur: tatsächliche Kosten zzgl. Nutzungsausfall. Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

§ 10 Gewährleistung des Vermieters

Der Vermieter stellt funktionsfähiges Equipment in vertragsgemäßem Zustand bereit. Bei Mängeln: Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Mietminderung. Keine Haftung für normale Abnutzung oder bekannte Mängel.

§ 11 Stornierung

Stornierung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag: kostenlos. 13–7 Tage vorher: 15 % des Nettomietpreises. 6–2 Tage vorher: 25 %. Ab 1 Tag vorher oder Nichtabholung: 30 % (bis max. 50 %). Bei Höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, behördliches Verbot) wird kulant reguliert.

§ 12 Ausweis-Pflicht

Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, die Identität des Mieters zu verifizieren.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, Abrechnung und Anspruchsgeltendmachung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Königsbrunn. Gerichtsstand für Unternehmer ist Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mit Vertragsschluss akzeptiert der Mieter diese AGB.